Zu dem Zeitungsartikel
Niemals wurde
verurteilt.
Schließlich
waren Faxabrufe nicht "überteuert" sondern es
wurden für Faxabrufe normale
Gebühren verlangt, wie sie von der Telekom vorgeschlagen wurden.
Es wurde
2000-2003 ein Gewinn von ca. 50.000,- Euro erzielt.
Andere
genannte Zahlen sind utopisch.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt haben 2000, 2001 und 2002 schon festgestellt, dass niemals eine Straftat vorlag. Auszüge aus den Einstellungsbescheiden nach § 170 Abs. 2 StPO:
Staatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft:
Bereits lange vorher wurde das Verfahren schon einmal eingestellt:
Sämtliche Akten dazu wurden bereits 2011 vernichtet.
Dreimal versuchte die Staatsanwaltschaft trotz aller
Einstellungen anzuklagen.
Dies wurde dreimal abgelehnt. Nach drei
Einstellungen der Staatsanwaltschaft wurde somit noch
mehrmals
durch das Landgericht die Anklage nicht zugelassen, erneut abgelehnt, und dann
durch Prozessurteil eingestellt
Auch der Bundesgerichtshof konnte keine Straftat feststellen, die Staatsanwaltschaft sollte, nach drei mündlichen Terminen in Karlsruhe, überhaupt erstmal mit den Ermittlungen beginnen bzw. "nachermitteln". Schließlich war der Vorwurf bereits 7 mal (!) nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, 3 mal in diesem Fall.
Es kam niemals zu einer Gerichtsverhandlung. Das Makel
durch diese Art von Presseberichten bleibt trotz nicht strafbaren Verhaltens.
Der Verfolgte ist nicht vorbestraft und hat keine einzige Eintragung im
Zentralregister, nicht die geringste Vorstrafe, nicht mal einen Punkt in
Flensburg seit 1991. (Anmerkung: 2 Punkte in Flensburg, 147 kmh statt 100 kmh
gefahren, August 2017.)
Auch in anderen Registern gibt es keine Einträge.